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Unsere ganzheitliche geplante Pflege richtet sich an hilfs- und pflegebedürftige, kranke, ältere, behinderte sowie junge Menschen und beinhaltet folgende Leistungen:


Grundpflege nach SGB XI: 

  • Beratung/Erstbesuch
  • Kleine Körperpflege
  • Große Körperpflege
  • Haare waschen
  • Betten/Lagern/Mobilisieren
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Darm-, Blasenentleerung
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Reinigung der Wohnung
  • Wechseln oder Waschen der Wäsche
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Vorratseinauf
  • Zubereitung einer warmen Mahlzeit
  • Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
  • Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen
  • Sondennahrung über PEG
  • Plegerische Betreuungsmaßnahmen bzw. Anleitung
  • Besorgungen
  • u.v.m.

Behandlungspflege nach SGB V:
Durchführung von ärztlich verordneten Maßnahmen, wie zum Beispiel:
  • Verbandswechsel (Wund-, Kompressionsverband)
  • Dekubitusbehandlung
  • Insulingabe
  • Blutdruckmessung
  • Stomaversorgung (Tracheostoma/Anus praeter)
  • Injektionen/Spritzengabe (s.c./i.m.)
  • Anziehen/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheterversorgung
  • Medikamentengabe, -überwachung (Tabletten, Salben, Augentropfen)
  • Medikamente stellen (1x wöchentlich)
  • u.v.m.


Oftmals reichen diese Leistungen nicht aus, um den individuellen Pflegesituationen der Betreuten und den Bedürfnissen der Angehörigen ausreichend entsprechen zu können. Deshalb bietet der Pflegedienst „Hand in Hand“ noch Zusatzangebote an, wie zum Beispiel:
 
  • individuelle Pflegeberatung und Beratung für pflegende Angehörige
  • Hilfe bei Anträgen und Formularen
  • Pflegehilfsmittelberatung und Verleih (in Zusammenarbeit mit einem Sanitätshaus)
  • alle 14 Tage einen Kaffeenachmittag

Unser Pflegedienst vermittelt und koordiniert die Hilfen anderer Träger, wenn eigene Leistungsangebote nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden können, beispielsweise:
 
  • Tagespflege
  • Klinikum FF(O)
  • Fahrdienst für Arztfahrten (Hand in Hand Express)
  • Geriatrie - Lutherstift
  • Sanitätshäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Krankenkassen und Pflegekassen
  • Anlauf- und Beratungszentren
  • Pflegestützpunkte
  • Haus- und Fachärzte
  • Physiotherapien
  • Logopädie
  • Medizinische Fußpflege
  • mobile Friseure
  • Apotheken
  • Begegnungsstätte für Senioren in Müllrose
  • Vermittlung eines Hausnotrufes
Eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld oder die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, wobei die Pflege dann von einem Pflegedienst übernommen wird.
Hierfür gibt es ganz genaue Vorstellungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Demnach muss eine langwierige Pflege von mindestens sechs Monaten vorliegen. Ebenso muss der zu Pflegende in einem höheren Maß, sei es körperlich, seelisch oder geistig, von Hilfe Dritter abhängig sein.

Hiernach richten sich auch die drei Pflegestufen. Wie hoch ist also der tägliche Aufwand? Dies entscheidet nach einem Besuch bei dem Antragsteller der MDK, in der Regel ist dies ein Arzt oder Pfleger.

Man sollte sich auf diesen Besuch gründlich vorbereiten und vorab Erkundigungen einholen sowie eine Liste der zu bewerkstelligenden Pflege erstellen.

Je nach Aufwand der Pflege gibt es drei Pflegestufen:


Pflegestufe I

Hierfür müssen mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege (45 Minuten) täglich erfüllt werden. Insgesamt beläuft sich der Pflegeaufwand auf 90 Minuten.


Pflegestufe II

Für den Gesamtpflegebedarf müssen drei Stunden benötigt werden, davon entfallen auf die Grundpflege zwei Stunden. Die Hilfe muss mind. 3 x zu verschiedenen Tageszeiten in Anspruch genommen werden.


Pflegestufe III

Wer Pflegestufe drei beantragt und genehmigt bekommt, ist im Sinne des Gesetzgebers
schwerstpflegebedürftig. Hierbei handelt es sich um eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Mindestaufwand beträgt fünf Stunden, vier davon entfallen auf die Grundpflege.



Die Pflegestufen werden also entschieden nach dem Aufwand der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dabei kommt es auf jede Minute an, bei weniger als 1,5 Stunden wird kein Pflegegeld gezahlt.
Die Höhe des Pflegegeldes unterscheidet sich ebenso zwischen der Pflege durch Angehörige oder durch Anbieter, sei es die ambulante oder die stationäre Pflege. Wichtig ist bei beidem eine gute Vorbereitung.
Anbieterinformationen
  Chistian Zeumer
Viktoriaweg 2
15299 Müllrose
Telefon:   033606 786448
   
Website:   www.senioren-handinhand.de
Email:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Technische Angaben
  Technisch Verantwortlicher: Marcel Rosse (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
dessen Webseite www.maro-service.com




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