Die bisher geltenden Pflegestufen Null, 1, 2 und 3 (sowie Härtefall) wurden zum 01. Januar 2017 von den fünf neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4, 5 abgelöst. Diese Änderungen sollen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen, was bei den Pflegestufen bis Ende 2016 anders bewertet wurde. Somit erhalten Personen mit demenziellen Erkrankungen durch die Gesetzesänderungen einen höheren Stellenwert.
Die neuen Pflegegrade ab 01. Januar 2017
Die bisherigen Pflegestufen 1,2,3, Härtefall sowie die Null werden durch die neuen Pflegegrade abgelöst, wie folgt:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, hier aber mit besonderen Anforderungen an die Pflege und Versorgung
Häusliche Pflege
Die Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe werden je Kalendermonat erstattet:
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1: bis zu 125,00 Euro monatlicher Entlastungsbetrag
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: bis zu 689,00 Euro monatlich
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: bis zu 1298,00 Euro monatlich
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: bis zu 1612,00 Euro monatlich
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: bis zu 1995,00 Euro monatlich
Gern informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten, unseren Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter der Rufnummer 033606/786448.
- wir behandeln jeden Menschen mit Würde und Respekt, wir beachten die religiösen, kulturellen & persönlichen Besonderheiten
- wir sind bestrebt, die Selbstbestimmung und die Selbstständigkeit der Patienten solange wie möglich zu fördern und zu erhalten
- dass wir in die Betreuung unserer Patienten die Bezugspersonen, wenn es gewünscht wird und es ihnen möglich ist, mit einzubeziehen
- dass wir die häusliche Umgebung der Patienten als Gäste respektieren
- dass wir die Begleitung in der Sterbephase der Patienten als unsere Aufgabe ansehen
- dass wir die Schweigepflicht über die uns anvertrauten Patienten und deren Familienangehörigen einhalten
- mit den Informationen der Daten vertraulich umgehen
Ziel und Aufgabe unseres Pflegedienstes ist die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.
Im Mittelpunkt unserer Pflegetätigkeit steht der Pflegebedürftige. Ihn in seiner Individualität anzunehmen, ihn zu respektieren ist unser besonderes Anliegen.
Auch wollen wir die Selbstständigkeit unserer Patienten erhalten und fördern und ihnen somit ein relativ unbeschwertes Leben zu Hause ermöglichen. Nach Bedarf werden wir auch Unterstützungen bei Aktivitäten ermöglichen sowie existenzielle Erfahrungen des täglichen Lebens.
Wir sehen uns als Gäste in der Wohnung des Patienten und passen die Pflege den Räumlichkeiten weitestgehend an.